Digitale Technologien haben den Forschungsprozess tiefgreifend verändert. Die Ethik stellt Methoden bereit, um Veränderungen zu hinterfragen. Forschende tragen eine Verantwortung gegenüber der Scientific Community. Vertraulichkeiten sind rechtlich verankert. Ein Forschungsdatenmanagement kann helfen, noch vor der Datenerhebung und während des Forschungsprozesses ein Bewusstsein für sensible Themenbereiche zu schaffen. Wir beschäftigen uns in der AG mit den Anforderungen der Ethikstandards in den Fachgesellschaften, die erfüllt werden müssen. Dabei müssen alle wissenschaftlichen Qualitätskriterien und Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis (DFG) gegenüber der Scientific Community in jedem Forschungsprojekt eingehalten werden. Diese sind ein Kernelement des vertrauenswürdigen und nachhaltigen Forschungsdatenmanagement im Sinne der FAIR-Prinzipien in einer sehr heterogenen Datenvielfalt. Die Forschungsethik in Projekten ist also bereits bei der Antragsstellung bzw. beim Schreiben des Datenmanagementplans zu berücksichtigen. In den Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis heißt es in Leitlinie 10:
„Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gehen mit der verfassungsrechtlich gewährten Forschungsfreiheit verantwortungsvoll um. Sie berücksichtigen Rechte und Pflichten, insbesondere solche, die aus gesetzlichen Vorgaben, aber auch aus Verträgen mit Dritten resultieren, und holen, sofern erforderlich, Genehmigungen und Ethikvoten ein und legen diese vor. Im Hinblick auf Forschungsvorhaben sollten eine gründliche Abschätzung der Forschungsfolgen und die Beurteilung der jeweiligen ethischen Aspekte erfolgen. Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen eines Forschungsvorhabens zählen auch dokumentierte Vereinbarungen über die Nutzungsrechte an aus ihm hervorgehenden Forschungsdaten und Forschungsergebnissen.“
(Vgl. Deutsche Forschungsgemeinschaft. 2019. „Guidelines for Safeguarding Good Research Practice. Code of Conduct“. http://doi.org/10.5281/zenodo.3923602.)
Themen im Forschungsdatenmanagement zur Forschungsethik sind häufig Freiwilligkeit der Teilnahme als Voraussetzung einer Studie, das Prinzip der informierten Einwilligung („informed consent“) in bildungs- und sozialwissenschaftlichen Studien, Schutz der Teilnehmenden durch Sicherstellung der Anonymität, Privatheit sowie Vermeidung von Risiken. Dazu kommen rechtliche Fragestellungen insbesondere zu Persönlichkeitsrechten (Dritter). Vor den Feldforschungen müssen die informierten Einwilligungen vorliegen. Auch sollte sichergestellt sein, dass noch keine vergleichbaren Daten vorliegen, die sekundär genutzt werden könnten. Für die Teilnehmenden am Forschungsprojekt darf die Arbeit keine Belastung darstellen.
Konkret setzen sich die Mitglieder der AG mit folgenden Themen auseinander:
- Vertraulichkeiten
- Bewußtseinsschaffung für sensible Themenbereiche
- Ethikstandards der Fachgesellschaften
- Vereinbarung des Postulats der Offenheit (Open Science) mit einer geteilten Verantwortung